Mutperlen Schweiz
Nächste Termine
Mutperlen-Samstage in Au:
Wir treffen uns immer am 2. Samstag im Monat im Atelier in Au zum gemeinsamen Perlen.
Nächstes Datum:
Samstag, 11.01.2025
Anmeldung in der WhatsApp Gruppe «Mutperlen Sa – Wer geht?»
Schlüsselanhänger knüpfen:
Sonntag, 05.01.2025
Sonntag, 02.02.2025
Sonntag, 02.03.2025
Sonntag, 06.04.2025
Sonntag, 04.05.2025
Sonntag, 01.06.2025
Sonntag, 06.07.2025
Sonntag, 03.08.2025
Sonntag, 07.09.2025
Sonntag, 05.10.2025
Sonntag, 02.11.2025
Sonntag, 07.12.2025
Anmeldung bei Margaretha Feierabend (margaretha(at)mutperlen.ch)
Wir sind an folgenden Märkten mit einem Stand präsent:
Frühlingszauber Horn, Evang. Kirchgemeindehaus, 9326 Horn: 04.+05. 04.2025, 10-20.00 Uhr
Romanshorner Lenz: Sonntag, 27.04.2025
HV 2025
Samstag, 10.05.2025
Mutperlen Lager
14.-20.09.2025, Murano – Italien
Vorstand
Für Informationen oder Anfragen steht Ihnen die E-Mail Adresse
info@mutperlen.ch
zur Verfügung.
Was wäre ein Verein ohne seine Mitglieder?
Momentan zählt der Verein 192 Mitglieder, etwa die Hälfte davon stellt aktiv Perlen oder Schlüsselanhänger her – dafür danken wir ganz herzlich! Diese Aktivitäten werden im Blog sichtbar, in Form von regelmässigen Verdankungen.
Weiter dürfen wir auf die Unterstützung von 31 regelmässigen Gönnern zählen – auch dafür ein ganz herzliches Dankeschön!
Als Vereinsmitglied unterstützst du das Perlenprojekt von Mutperlen aktiv, indem du Perlen herstellst, bei der Fertigung unserer Produkte mithilfst oder organisatorisch für uns tätig bist. Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet der Vorstand.
Momentan suchen wir Glasperlenkünstler, die uns unterstützen.
Alle anderen Positionen sind besetzt.
Perlendreher/innen (mit einiger Erfahrung), die interessiert sind, bei uns mitzumachen, melden sich bitte unter info@mutperlen.ch
Wir freuen uns auf deine Unterstützung 🙂
Vereinsstatuten
I. NAME UND SITZ
Art. 1 Name
Unter dem Namen «Mutperlen Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Art. 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnsitz des amtierenden Präsidenten / der amtierenden Präsidentin.
II. ZIEL UND ZWECK
Art. 3 Ziel und Zweck
Der Verein Mutperlen Schweiz organisiert und finanziert ein Perlenprogramm für krebskranke Kinder. Die Perlen werden in den Spitälern oder in sonstigen Institutionen, die krebskranke Kinder pflegen oder behandeln, abgegeben.
Mutperlen Schweiz hat folgende Zielsetzung
• Organisation und Finanzierung des Projekts Mutperlen für die beteiligten Institutionen
• Herstellung der Perlen für das Programm
• Durchführung von Anlässen mit sozialem Charakter zur Perlenherstellung und Finanzierung des Projekts
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn, d.h. er ist nicht profit-orientiert. Die Organe sind ehrenamtich tätig. Der Verein finanziert seine Aufwendungen durch Einnahmen aus seinen Veranstaltungen sowie durch Spenden.
III. MITGLIEDER UND GÖNNER
Art. 4 Mitglieder und Gönner
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennt und zu fördern bereit ist und direkt im Projekt mitarbeitet. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten / die Präsidentin zur richten.
Gönner sind natürliche oder juristische Personen, die Mutperlen Schweiz finanziell oder materiell unterstützen. Sie haben kein Stimm- oder Wahlrecht, jedoch ein Recht auf Informationen über die Aktivitäten des Vereins. Sie sind an der Mitgliederversammlung und an öffentlichen Anlässen willkommen.
Art. 5 Aufnahme
Für Mitglieder ist die Aufnahme kostenlos. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.
Der Beitritt von Gönnern erfolgt mit dem Einreichen der Beitrittserklärung an den Vorstand und der Bezahlung des Jahresbeitrags.
Art. 6 Austritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt
b) Ausschluss
c) Todesfall
d) Inaktivität während 3 Jahren
Der Austritt muss schriftlich oder mündlich erklärt werden oder erfolgt nach Inaktivität über 3 Jahre automatisch.
Der Ausschluss kann vom Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Vereins schädigt. Der Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regel nach Anhörung des Mitgliedes, wird diesem schriftlich mitgeteilt und gilt per sofort. Das ausgeschlossene Mitglied verliert damit das Recht, als solches in der Öffentlichkeit aufzutreten und sich im Namen des Vereins zu äussern. Eine Rekursmöglichkeit an die Hauptversammlung besteht nicht.
IV. ORGANE
Art. 7 Organe
Die Organe von Mutperlen Schweiz sind:
A) Die Mitgliederversammlung
B) Der Vorstand
C) Die Revisionsstelle
A) Mitgliederversammlung
Art. 8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres statt.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich an den Präsidenten zu richten.
Art. 9 Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen. Die Einladung hat zehn Tage vor der Versammlung zu erfolgen.
Art. 10 Aufgaben der Hauptversammlung
Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung sind folgende:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisorenberichtes und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Vorstandes und der Revisoren / Revisionsstelle für die Dauer von zwei Jahren
f) Festsetzung der Mitglieder und Gönnerbeiträge
g) Genehmigung des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder sowie Erledigung von Rekursen
i) Festsetzung und Änderung der Statuten
j) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins Mutperlen Schweiz und dessen Vermögensverwendung
Art. 11 Beschlussfassung
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse an der Mitgliederversammlung werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Die Abstimmung erfolgt nur dann geheim, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident einen Stichentscheid.
Alle anwesenden Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht.
Bei der Beschlussfassung über die Décharge, über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein, ist das betroffene Mitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Passivmitglieder und Gönner haben kein Stimmrecht.
B) Vorstand
Art. 12 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Aktuar
d) Kassier
Ämterkumulation ist zulässig.
Der Vorstand sowie der/die Revisoren wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten/der Präsidentin so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid. Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus, ergänzt sich der Vorstand selbst. Solche Wahlen sind an der nächsten Hauptversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Der Vorstand kann sich bei Bedarf um einen Beisitzer ergänzen.
Art. 13 Befugnisse
Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere:
a) Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlungen und Anlässen
b) Ausarbeiten von Statuten, Anträgen und Reglementen;
c) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten.
C) Revisionsstelle
Art. 14 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Art. 15 Aufgaben
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung schriftlichen Bericht. Sie stellt der Hauptversammlung Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber Kassier und Vorstand.
V. DAS VEREINSVERMÖGEN
Art. 16 Einnahmen
• Spenden
• Gönnerbeiträge
• Gemeinnützige Zuwendungen, Schenkungen, Legate usw.
• Erträge aus dem Vermögen von Mutperlen Schweiz
• Einnahmen aus Veranstaltungen
• Verkauf von Glasperlenartikeln zu Gunsten des Vereins
Art. 17 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor einer allfälligen Auflösung des Vereins erlischt, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
VII. STATUTENÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG
Art. 18 Statuten
Statutenänderungen können an der Hauptversammlung beschlossen werden. Für die Annahme ist Zweidrittel-Mehrheit notwendig.
Art. 19 Vereinsauflösung
Im Falle der Auflösung des Vereins bestimmt die Mitgliederversammlung über die Aufteilung des Liquidationserlöses. Dieser muss zwingend einer oder mehreren steuerbefreiten Organisationen mit ähnlicher Zweckbestimmung und Sitz in der Schweiz zugewendet werden.
Art. 20 Schlussbestimmung
Soweit in diesen Statuten nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen von ART. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
Die Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Hauptversammlung von Mutperlen Schweiz am 06. Mai 2023 genehmigt.
Frasnacht, den 06.05.2023
Präsidentin: Karin Spohn
Aktuarin: Angela Meier
Hauptversammlung 2022
Unsere nächste Hauptversammlung findet am am 07.05.2022 in Winterthur statt. Wir freuen uns, Euch nach zwei Jahren ausgefallener physischer Hauptversammlung wieder zu einem Anlass begrüssen zu dürfen. Nähere Informationen folgen in Kürze per Newsletter.
Atelier in Au
Adresse:
Hauptstrasse 84
9434 Au
Ateliersamstag
Wir treffen uns jeden zweiten Samstag im Monat zum gemeinsamen Mutperlen.
Treffpunkt: Mutperlenatelier, Hauptstrasse 84, 9434 Au
Die genauen Daten und Zeiten sind jeweils auf der Vereinsseite vermerkt.
Sie dürfen uns gern mal beim Perlendrehen über die Schulter schauen. Besucher sind herzlich willkommen.
Schlüsselanhänger knüpfen
Jeden ersten Sonntagnachmittag im Monat treffen wir uns zum Anhänger knüpfen.
Treffpunkt: Hauptstrasse 65, 9434 Au
Unterstützung ist willkommen. Wenn Sie gerne einmal mitmachen möchten, melden Sie sich an bei: Margaretha Feierabend, 079 533 19 45
Du möchtest mitwirken?
Wir können in vielen Bereichen Unterstützung gebrauchen!
Glasperlen können an folgende Adresse geschickt werden:
SCHWEIZ
Verein Mutperlen, Iris Hörler, Asylstrasse 1, 9424 Rheineck
DEUTSCHLAND
Meike Nagel, Schwarzer Gundweg 36, 87509 Immenstadt, Deutschland
Bitte Sendungen kurz per Mail ankündigen: mei-na»@»web.de (ohne die «Zeichen)
ÖSTERREICH
Schneider Monika, Im Feld 6, 6974 Gaissau, Vlbg/Austria (bitte Vermerk Mutperlen auf Paket anbringen)
Die Anforderungen an die Perlen findest du hier.
Welche Perlen wir im Programm haben findest du hier und es gibt eine Liste mit den am dringendsten benötigten Perlen.
Vielen Dank für deinen Einsatz! Durch eure Spenden kann Mutperlen Schweiz bestehen!
Finanzielle Spenden
Falls Sie uns auch unterstützen wollen:
Mutperlen Schweiz
Konto CHF 6168.4193.2000
IBAN CH80 0078 1616 8419 3200 0
BIC KBSGCH22
Postkonto St.Galler Kantonalbank 90-219-8
Spenden werden nur publiziert, wenn Sie dies wünschen.
Schriftliche Verdankung der Spende erfolgt ab CHF 100.
Zuwendungen an Mutperlen Schweiz können bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Spendenbescheinigungen für Steuerzwecke werden gerne auf Verlangen im Januar des Folgejahres verschickt (Mail an karin@mutperlen.ch).
Werden Sie Gönner von Mutperlen Schweiz
Mutperlen Schweiz unterstützt krebskranke Kinder und Jugendliche während ihrer Behandlung.
Als gemeinnütziger Verein sind wir auf unsere Gönnerinnen und Gönner angewiesen. Ihr regelmässiger Beitrag ist für uns sehr wichtig, damit wir die kleinen Patienten auf ihrem schweren Weg weiterhin mit Mutperlen motivieren, belohnen und begleiten können.
Ab einem jährlichen Beitrag von 100 Franken können Sie Gönner von Mutperlen Schweiz werden.
Die Gönner werden regelmässig über die Aktivitäten des Vereins informiert und werden zur jährlich stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.
Sie möchten Gönner werden? Schreiben Sie uns eine Email an info@mutperlen.ch mit dem Betreff «Gönnerschaft» und geben Sie uns Ihre Adresse an.
Jede Spende ist für uns wichtig. Aus Datenschutzgründen haben wir uns jedoch entschieden, keine Spenderlisten mehr zu veröffentlichen.
Spenden ab CHF 100 werden schriftlich mit einer Spendenquittung verdankt. Benötigen Sie eine Spendenquittung für Beträge unter CHF 100? Dann kontaktieren Sie uns unter info@mutperlen.ch
Vereinsgründung
Anfang 2012 wurde das Projekt Mutperlen Schweiz von Iris Hörler ins Leben gerufen. Aus einer anfänglichen Idee, krebskranke Kinder mit Mutperlen auf ihrem Therapieweg zu begleiten, wuchs innert kürzester Zeit ein grosses Bedürfnis der Spitäler nach diesen fröhlichen bunten Perlen.
Um das Weiterbestehen und die Finanzierung dieses Projekts zu sichern, wurde am 17. August 2013 der Verein Mutperlen Schweiz gegründet. Die Vereinsgründung und erste Hauptversammlung fand in Wienacht statt.




